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Überprüfung der Wirtschaftsführung der Städte und Gemeinden

Technologie der Durchführung der Überprüfung vom Wirtschaften der Städte und Gemeinden geht von gültigen internationalen Wirtschaftsprüferstandarten und Zusätzen aus, die durch die Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik für Vollführung von Überprüfungen des Wirtschaften der territorialen Gebietsselbstverwaltungen herausgegeben sind.
Wirtschaftsprüferarbeit führen wir im Einklang mit Gesetz Nr. 420/2004 Slg., über die Revision des Wirtschaftens der territorialen Gebietsselbstverwaltungen. Eigene Arbeiten verlaufen in folgenden Phasen.

Einleitungsphase

In der Einleitungsphase wird der Gesamtfortgang im Rahmen der durchgeführten Leistung mit Festlegung der einzelnen geprüften Bereiche abgestimmt. Gleichzeitig ist ein Arbeitszeitplan in Anknüpfung auf den Zeitplan bestimmt.

Laufende Wirtschaftsprüfung

Laufende Überprüfung ist ein Kontrollbereich, der im § 2 a §3 Gesetz 420/2004 Slg. abgegrenzt ist. Eines der Ziele dieser Wirtschaftsprüferarbeiten ist die Überprüfung und Beschreibung des Informations- und Buchhaltungssystems. Ein Bestandteil ist auch die Beurteilung der existierenden Kontrollmechanismen in diesem System. Das Maß der Verlässlichkeit der inneren Kontrollmechanismen wird weiter nachgeprüft und getestet.
Weitere Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers beträgt die Nachprüfung bedeutender Buchhaltungsfälle. In der Organisation wird die Kontrolle des Fortgangs der Inventarisierungstätigkeit und werden einzelne weitere Prozesse getestet. Über Ergebnisse der Wirtschaftsprüfung wird ein Bericht aus der laufenden Wirtschaftsprüfung ausgestellt der eine Zusammenfassung der kontrollierten Bereiche mit der Beschreibung festgestellter Mängel und Vorschlag zur ihrer Beseitigung beinhält.

Überprüfung des Jahresabschlusses und Bearbeitung des Prüfungsberichtes

Vor Bearbeitung des finalen Berichtes führen wir eine Kontrolle der Rückbeträge auf Konten des Hauptbuches zum Datum des Rechnungsabschlusses und die Anknüpfung der Ausweise auf diese Rückbeträge. Dabei legen wir Wert darauf, dass diese Berichtserstattungen genaues und wahres Bild über Vermögen, Verpflichtungen, Netto- Handelsvermögen auch über das Wirtschaftsergebnis der Organisation aufweisen.

Unsere Arbeiten sind mit dem finalen Wirtschaftsprüferbericht beendet im Einklang mit Forderungen laut § 10 des Gesetzes 420/2004 zur Überprüfung des Wirtschaftens. Der Bericht beinhält auch eine Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers zum erstellten Rechnungsabschluss.
Weiter erhält die Rechnungseinheit den Brief des Wirtschaftsprüfers- mit Abschlüssen für einzelne nachgeprüfte Bereiche mit dem Vorschlag auf Beseitigung der festgestellten Mängel im Wirtschaften.


Für mehrere Informationen über die Überprüfung der Wirtschaftsführung der Städte und Gemeinden kontaktieren Sie uns mittelst dieses Formulars.