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Wirtschaftsprüfung des gemeinnützigen Sektors

Welche Subjekte betrifft die Wirtschaftsprüfung?

Wirtschaftsprüfung des gemeinnützigen Sektors richtet sich auf Überprüfung des Wirtschaftens und Rechnungsabschlüsse folgender Subjekte:

  • Staatliche Zuschussbetriebe - zum Beispiel Krankenhäuser geleitet vom Ministerium für Gesundheitswesen
  • Zuschussbetriebe geleitet durch errichtete Gebietsganzen mit Selbstverwaltung - zum Beispiel: Grundschulen, Kindergärten, technische Dienstleistungen, Kultureinrichtungen, Museen usw.
  • Öffentliche Forschungsinstitute.

Welche Bereiche werden von der Wirtschaftsprüfung überprüft?

Der Schwerpunkt der Wirtschaftprüfung wird in zwei Hauptbereiche konzentriert:

  • Kontrolle und Überprüfung der Finanzmittelschöpfung, die durch Anleger im Einklang mit dem abgestimmten Haushalt gewährt ist.
  • Nach Vereinbarung mit dem Dienstleistungsauftraggeber ist die Wirtschaftsprüfung auch auf Überprüfung des Rechnungsabschlusses und Richtigkeit ihrer Aufstellung erweitert.

Für mehrere Informationen über die Wirtschaftsprüfung des gemeinnützigen Sektors kontaktieren Sie uns mittelst dieses Formulars.