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Statutarische Wirtschaftsprüfung der Handelsgesellschaften

Während der Jahre der Praxis haben wir im Einklang mit den internationalen Wirtschaftsprüfervornormen eigene Methodik für Bearbeitung der Wirtschaftsprüfung der Handelsgesellschaften ausgearbeitet. Diese ermöglicht uns die Wirtschaftsprüfung nicht nur effektiv auszuführen sondern gleichzeitig auch belastet sie nicht unsere Klienten im Bereich der Unterlagenvorrichtung für die Ausführung der Wirtschaftsprüfung. Im Endeffekt ermöglicht sie auch die wesentlichen Mängel in der Buchhaltung aufzudecken.

Für wen ist die Wirtschaftsprüfung bestimmt?

Buchhaltungsgesetz im § 20 grenzt ab, für welche Gesellschaften und Organisationen die statutarische Wirtschaftsprüfung pflichtig bestimmt ist. Diese Rechnungseinheiten haben gesetzliche Pflicht eine ordentliche oder außenordentliche vom Wirtschaftsprüfer überprüfte Abschlussprüfung zu haben.

Firmen und Organisationen können auch die Vollführung der fakultativen statutarischen Wirtschaftsprüfung fordern. Ein Grund dafür ist besonders größeres Maß der Beteuerung von Eigentümern über die Richtigkeit der Buchhaltungsführung. In einigen Fällen wird die statutarische Wirtschaftsprüfung seitens Kreditoren gefordert, meistens handelt es sich um Bankanstalten und Institutionen.

Wie verläuft statutarische Wirtschaftsprüfung?

Die statutarische Wirtschaftsprüfung verläuft in mehreren Phasen. Es handelt sich um die Einleitungsphase, um die Phase der laufenden Wirtschaftsprüfung und die Phase der finalen Wirtschafsprüfung, die die Überprüfung des Rechnungsabschlusses und der folgenden Bearbeitung des Prüfungsberichtes mit der Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers umfasst.

Einleitungsphase der Wirtschaftsprüfung

In dieser Phase wird der ganze Vorgang der Wirtschaftsprüfung abgestimmt. Besonders werden die nachgeprüften Bereiche spezifiziert, die von unseren Wirtschaftsprüfern nachzuprüfen sind. Mit dem Kunden setzen wir auch Tätigkeitszeitplan fest einschließlich des genauen Zeitplans.

Laufende Phase der Wirtschaftsprüfung

In der Phase laufender Wirtschaftsprüfung ist die Aufmerksamkeit des Wirtschaftsprüfungsteams auf die Überprüfung der Verlässlichkeit des Betriebskontrollsystems gerichtet. Die Auswertung führen wir nach dem Ergebnis der Kontrolle ausgewählter Datenprobe von den wichtigsten Bereichen der Bearbeitung von Buchungsagende durch, einschließlich der Verbindung auf innere Direktiven der Gesellschaft.
Gleichzeitig führt der Wirtschaftsprüfer angemessene Kontrolle des Inventarisierungsprozesses auf Grund des inneren Hinweises der Organisation zur Inventarisierung des Vermögens und Verpflichtungen der Gesellschaft durch. Der Wirtschaftsprüfer wertet in dieser Phase der Wirtschaftsprüfung bedeutende Wirklichkeiten aus, die Ergebnisse der Gesellschaft für den verlaufenen Zeitraum beeinflussen. Die Aufmerksamkeit des Wirtschaftsprüfers richtet sich auch auf die Vorgangstrategie bei Bearbeitung des Rechnungsabschlusses. In Phase der laufenden Wirtschaftsprüfung bearbeiten wir partielle Berichte, wo wir den Klienten auf festgestellte Mängel aufmerksam machen, die möglich sind zu korrigieren.

Finale Phase der Wirtschaftsprüfung

Das Ziel der Schlussphase der Wirtschaftsprüfung ist, die Überprüfung des Rechnungsabschlusses und Bearbeitung des Prüfungsberichtes. Vor Bearbeitung des finalen Berichtes werden die Rückbeträge auf Konten des Hauptbuches und die Anknüpfung der Ausweise auf diese Rückbeträge kontrolliert.
Wir legen Wert, dass diese Berichtserstattungen genaues und wahres Bild über Vermögen, Verpflichtungen, Netto- Handelsvermögen auch über Wirtschaftsergebnis der Organisation aufweist. Und gleichzeitig achten wir auch darauf, dass ihre Zusammenstellung im Einklang mit Rechtsnormen ist, die den Bereich der Präsentation vom Rechnungsabschluss regeln. Ein Bestandteil der finalen Phase der Wirtschaftsprüfung ist auch eine Überprüfung, ob die im Geschäftsbericht und im Bericht über die Beziehungen angeführten Angaben den Angaben im Wirtschaftsprüferabschluss entsprechen.
Unsere Arbeit ist mit finalem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers beendet mit Stellungnahme des Bestätigungsvermerkes Der Klient (Rechnungseinheit) erhält einen Brief des Wirtschaftsprüfers -nichtöffentliche Urkunde mit Abschlüssen für einzelne überprüfte Bereiche mit dem Vorschlag auf Beseitigung der festgestellten Mängel.

Statutarische Wirtschaftsprüfung – Rechtsnormen und Vornormen

Unsere Wirtschaftsprüfer führen die statutarische Wirtschaftsprüfung durch, die im Einklang mit diesen Normen und Vornormen aufgestellt ist:

  • Rechtsnormen der Tschechischen Republik, die den Bereich der Buchhaltung regeln, die zum Datum der Erstellung des Rechnungsabschlusses gültig sind. Es handelt sich um das Gesetz Nr. 563/1991 Sammlung, Über Buchhaltung, Verordnung 500/2002. Und tschechische Buchhaltungsstandarte.
  • Internationale Buchhaltungsstandarte.
  • Konsolidierte Buchhaltungsabschlüsse.

Die eigene statutarische Wirtschaftsprüfung ist dann im Einklang mit dem Gesetz Nr. 93/2009 Slg., über Wirtschaftsprüfer in Fassung der späteren Änderungen, Ergänzungen und mit internationalen Wirtschaftsprüfungsstandarten.


Für mehrere Informationen über die statutarische Wirtschaftsprüfung der Gesellschaften kontaktieren Sie uns mittelst dieses Formulars.